Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
StVTAeBay_RhPf_SaarlStVArt 10
Stand: 25.08.2026
Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz und die Bayerische Versicherungskammer als Vertreterin der Bayerischen Ärzteversorgung treffen eine Vereinbarung über die Übertragung der Bestände und des Vermögens des Versorgungswerkes der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz auf die Bayerische Ärzteversorgung als Rechtsnachfolgerin. Die Vereinbarung tritt gleichzeitig mit diesem Staatsvertrag in Kraft.