Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung
StVRP_Bay_190_1970_0139Art 1
Stand: 25.08.2026
Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Land Rheinland-Pfalz pharmazeutisch tätig sind.