Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung

StVRP_Bay_190_1970_0139

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Land Rheinland-Pfalz pharmazeutisch tätig sind.

Art 2