Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom 10./21. April 2008

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Art 7 Satzung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Satzung des Versorgungswerks gilt auch im Saarland. Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Saarland im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Einvernehmens des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes und werden unter Hinweis auf das erteilte Einvernehmen im Amtsblatt des Saarlandes bekanntgegeben.

Art 6 Art 8