Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
StVIngKammStVArt 1 Mitgliedschaft
Stand: 25.08.2026
Die nicht berufsunfähigen Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes (Ingenieurkammer Saarland) sind Pflichtmitglieder der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Ingenieurversorgung).