Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V.

StVBayVertrSintiRoma

Art 4 Sprache

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/4#abs-1 (1) In dem Bewusstsein, dass das von deutschen Sinti und Roma verwendete Romanes als Minderheitensprache im Sinne von Teil II der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt ist, bekräftigt der Freistaat auch die mit dieser Charta eingegangenen Verpflichtungen. Auf dieser Grundlage schützt und fördert der Freistaat den Erhalt von Romanes als Teil unseres kulturellen Reichtums.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/4#abs-2 (2) Der Freistaat und der Landesverband führen anlassbezogen im Rahmen der Treffen der Ständigen Arbeitsgruppe (Art. 1 Abs. 3 Satz 1) Gespräche zur Umsetzung von einzelnen Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Art 3 Art 5