Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V.

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Art 2 Geschichtsbewusstsein und Förderung der Erinnerung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/2#abs-1 (1) Der Freistaat fördert die Erinnerung an die Geschichte der deutschen Sinti und Roma, insbesondere an die Verfolgung der Minderheit und den systematischen Völkermord durch die Nationalsozialisten. Neben der Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden ist der Völkermord an den Sinti und Roma das zweite große genozidale Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVBayVertrSintiRoma/2#abs-2 (2) Der Freistaat unterstützt schulische und außerschulische Initiativen und Projekte zur Erinnerung an die Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma. Er trägt dafür Sorge, dass die Geschichte der Sinti und Roma vermittelt wird, um so auch möglichen Vorurteilen entgegenzutreten. Der Freistaat begrüßt Initiativen des Landesverbands, eigene Bildungsangebote bereitzustellen.

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