Gesetze / Landesrecht Bayern / Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze
StVBayBWLGStVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen nachstehenden Staatsvertrag: