Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der BAB A 45 (von Str.-km 253,200 bis Str.-km 254,100)
StVBAB45Mainb253_254Art 3 Schlussbestimmungen
Stand: 25.08.2026
1. Das Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern vom 1. Oktober/ 5. November 2002 bleibt unberührt, soweit in diesem Staatsvertrag und in dem abzuschließenden Verwaltungsabkommen nicht abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Dieser Staatsvertrag tritt am Tag seiner Ratifikation in Kraft.