Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienkollegordnung

StKO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 25.08.2026

Bayern

Diese Studienkollegordnung gilt für das Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München (Studienkolleg Univ.) und das Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern an der Hochschule Coburg (Studienkolleg FH).

§ 2