Gesetze / Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
SchErsRÄndGArt 7
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Die Beschränkungen der Lufthoheit im Land Berlin bleiben unberührt.