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ROkAbw

Anlage 3 Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung

Parameter

Konzentration

Prozentuale Mindestverringerung

Referenzmeßverfahren

Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB 5 bei 20° C) ohne Nitrifikation

25 mg/l O 2

70 – 90

Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Bestimmung des gelösten Sauerstoffs vor und nach fünftägiger Bebrütung bei 20° C ± 1° C in völliger Dunkelheit. Zugabe eines Nitrifikationshemmstoffs

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

125 mg/l O 2

75

Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Kalium-Dichromat

Suspendierte Schwebstoffe insgesamt

35 mg/l

90

– Filtern einer repräsentativen Probe durch eine Filtermembran von 0,45 μm. Trocknen bei 105° C und Wiegen

– Zentrifugieren einer repräsentativen Probe (mindestens 5 Minuten bei einer durchschnittlichen Beschleunigung von 2 800 bis 3 200 g), Trocknen bei 105° C und Wiegen.

Die Analysen von Einleitungen aus Abwasserteichen sind an gefilterten Proben auszuführen; die Gesamtkonzentration an suspendierten Schwebstoffen in ungefilterten Wasserproben darf jedoch nicht mehr als 150 mg/l betragen.

[Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.

[Amtl. Anm.:] Dieser Parameter kann durch einen anderen ersetzt werden; gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) oder gesamter Bedarf an Sauerstoff (TOD), wenn eine Beziehung zwischen BSB 5 oder CSB und dem Substitutionsparameter hergestellt werden kann.

[Amtl. Anm.:] Diese Anforderung ist fakultativ.

§ 10