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PrüfVBau

§ 36 Vergütung für die Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung auf der Grundlage von Nr. 1.5 der Anlage 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2009 (BGBl I S. 2732).

§ 35 § 37