Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2025 S. 1142
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2026
4 Normen · ausgefertigt 04.12.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4 Soweit sich die der Festsetzung nach § 1 zugrunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für Kultur und Wissenschaft zuständige Ministerium die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung, die rückwirkend in Kraft tritt, neu festsetzen.
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage1
- Anlage 2 Anlage2
- Anlage 3 Anlage3