Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 831

Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen

7 Normen · ausgefertigt 07.06.2022 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen
  3. § 2 Übermittlung von Nachrichten
  4. § 3 Arten und Formate der zu übermittelnden Dokumente
  5. § 4 Gewährleistung der Authentizität von an das Ausland zu übermittelnden Dokumentenund der Integrität von zu übermittelnden Dokumenten und Nachrichten
  6. § 5 Prüfung der Authentizität und Integrität von aus dem Ausland übermittelten Dokumenten und Nachrichten
  7. § 6 Weitere Bearbeitung eingehender elektronischer Nachrichten aus dem Ausland
  8. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  9. Anlage 1 Anlage 1
  10. Anlage 2 Anlage 2