Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 831
Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen
7 Normen · ausgefertigt 07.06.2022 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen
- § 2 Übermittlung von Nachrichten
- § 3 Arten und Formate der zu übermittelnden Dokumente
- § 4 Gewährleistung der Authentizität von an das Ausland zu übermittelnden Dokumentenund der Integrität von zu übermittelnden Dokumenten und Nachrichten
- § 5 Prüfung der Authentizität und Integrität von aus dem Ausland übermittelten Dokumenten und Nachrichten
- § 6 Weitere Bearbeitung eingehender elektronischer Nachrichten aus dem Ausland
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2