Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 119
Satzung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016
3 Normen · ausgefertigt 28.01.2016 · Änderungen