Gesetze / NATOVorRV · BGBl II 1958, 117

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sachverständigen

3 Normen · ausgefertigt 30.05.1958 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen

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NormZitierende Entscheidungen
§ 11

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. Schlußformel