Gesetze / Mineralöldatengesetz
MinÖlDatG§ 1 Erhebungszweck; Zuständigkeit
Stand: 01.08.2026
Zur Sicherstellung des Vollzugs des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. November 1974 über ein Internationales Energieprogramm vom 30. April 1975, der Rechtsvorschriften der Europäischen Union über Informationssysteme und Notstandsmaßnahmen im Mineralölbereich und des Energiesicherungsgesetzes einschließlich der auf seiner Grundlage beruhenden Rechtsverordnungen, der nationalen und internationalen Anforderungen an die Klimaschutz- und Energieberichterstattung einschließlich der Aufgaben nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie (EU) 2018/2001 sowie zur Erfüllung energiepolitischer Aufgaben im Mineralölbereich, insbesondere zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zu Wettbewerbspreisen, erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von den Unternehmen der Mineralölwirtschaft Meldungen.