Gesetze / MarktFoFAngAusbV · BGBl I 2006, 828
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung
10 Normen · ausgefertigt 06.04.2006 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsrahmenplan
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 8Zwischenprüfung
- § 9Abschlussprüfung
- § 10Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung - Sachliche Gliederung -
- Anlage 2(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung - Zeitliche Gliederung -