Art 20 Zahl der Richter
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 1
- BGH, 07.02.2006 – 3 StR 460/98Zitiert von 12
1 Entscheidung zu Art 20 MRK →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zahl der Richter des Gerichtshofs entspricht derjenigen der Hohen Vertragsparteien.