Gesetze / Landesrecht Bayern / Leistungslaufbahngesetz
LlbGAnlage 1 (zu Art. 39)
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 1 LlbG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.