Gesetze / Landesrecht Bayern / Lehramtsprüfungsordnung II
LPO II§ 17 Einteilung der Prüfung
Stand: 25.08.2026
Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, einem Kolloquium, einer mündlichen Prüfung sowie drei Prüfungslehrproben.