Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Kostenerstattung an regionale Planungsverbände
KostErstV§ 6
Stand: 25.08.2026
Die Kostenerstattung für die Regionalplanung in der Region 15 bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten.
Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Kostenerstattung an regionale Planungsverbände
KostErstVStand: 25.08.2026
Die Kostenerstattung für die Regionalplanung in der Region 15 bleibt einer besonderen Regelung vorbehalten.