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Stand: 25.08.2026

Bayern

Mit der Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist die verlässliche und faire Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Der Schutz der Kommunen vor finanzieller Überforderung hat Verfassungsrang erhalten und wird in umfassender Weise gewährleistet.