Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft kommunaler Arbeitgeber im Land Rheinland-Pfalz bei dem Bayerischen Versorgungsverband – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Vom 11. November/5. Dezember 1996
KomAGRhPfBayVVStVAnlage Protokollnotiz zu den Staatsverträgen
Stand: 25.08.2026
– zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung der Staatsverträge über die Zugehörigkeit rheinland-pfälzischer Berufsgruppenmitglieder zu den bayerischen Versorgungswerken
– zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur Änderung des Staatsvertrages vom 19. Juni 1972, zuletzt geändert durch Staatsvertrag vom 22. April/6. Mai/19. Juli 1988 über die Zugehörigkeit der Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
– zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Mitgliedschaft kommunaler Arbeitgeber im Land Rheinland-Pfalz bei dem Bayerischen Versorgungsverband – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
Das Bayerische Staatsministerium des Innern wird das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz im Falle einer beabsichtigten Änderung des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen vom 25. Juni 1994 (BayGVBl S. 466, BayRS 763 – 1 – I), das auf Grund der vorbezeichneten Staatsverträge im Hinblick auf die Tätigkeit
– der Bayerischen Ärzteversorgung
– der Bayerischen Apothekerversorgung
– der Bayerischen Architektenversorgung
– der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen
– des Bayerischen Versorgungsverbands – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
in Rheinland-Pfalz entsprechend zur Anwendung kommt, frühzeitig informieren und Gelegenheit zur Äußerung geben.