Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen
JAPO§ 2 Inhalte der Prüfungen
Stand: 25.08.2026
Die Prüfungen berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Auch Fremdsprachenkompetenz kann berücksichtigt werden.