Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen

JAPO

§ 2 Inhalte der Prüfungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfungen berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Auch Fremdsprachenkompetenz kann berücksichtigt werden.

§ 1 § 3