Gesetze / Landesrecht Bayern / Härtefallkommissionsverordnung
HFKomV§ 4 Keine aufschiebende Wirkung
Stand: 27.08.2026
Ein Ausländer kann nicht verlangen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen ausgesetzt werden, weil sich die Härtefallkommission mit seinem Anliegen befasst oder befassen wird.