Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 35 Qualitätsmanagement
Stand: 01.12.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/35#abs-1 (1) Das Studium unterliegt einem systematischen Qualitätsmanagement.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/35#abs-2 (2) Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Finanzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntZollDVDV%202023/35#abs-3 (3) Die Evaluationsordnung wird auf der Internetseite des Fachbereichs Finanzen veröffentlicht und beim Fachbereich Finanzen in der jeweils geltenden Fassung in unveränderlicher Form vorgehalten und archiviert.