Gesetze / GesRV · BGBl I 2022, 2422
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters
5 Normen · ausgefertigt 16.12.2022 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Anwendung der Handelsregisterverordnung | 1 |
| § 3 — Anmeldung und Eintragung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendung der Handelsregisterverordnung
- § 2 Einteilung und Gestaltung des Gesellschaftsregisters
- § 3 Anmeldung und Eintragung
- § 4 Inhalt der Eintragungen in das Gesellschaftsregister
- § 5 Bekanntmachungen
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 und § 4) Allgemeines Muster für Eintragungen in das Gesellschaftsregister
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Gesellschaftsregister
- Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2) Musterbeispiel für die Eintragung eines Statuswechsels einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Kommanditgesellschaft in das Handelsregister
- Anlage 4 (zu § 2 Absatz 2) Muster der Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
- Anlage 5 (zu § 5 Satz 2) Muster für Registerbekanntmachungen