Gesetze / Landesrecht Bayern / GerichtsvollzieherbürokostenentschädigungsVO 2001-2003
GVBEntschV 2001-2003§ 1
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVBEntschV%202001-2003/1#abs-1 (1) Im Außendienst beschäftigte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (planmäßige und hilfsweise beschäftigte Beamtinnen und Beamte) erhalten zur Abgeltung des ihnen durch die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung eines Büros entstehenden Aufwands eine Entschädigung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVBEntschV%202001-2003/1#abs-2 (2) Die Bürokostenentschädigung für die Jahre 2001 bis 2003 wird, soweit diese noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, nach den nachfolgenden Bestimmungen gewährt.