Art 25 Rechte älterer Menschen
Stand: 22.07.2026
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- BSG, 22.04.2025 – B 1 KR 72/24 BKrankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Vereinbarkeit mit Europa- und Verfassungsrecht
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Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.