Gesetze / IOP-Governance-Verordnung
GIGV§ 12 Vorschlag an das Bundesministerium für Gesundheit zur verbindlichen Festlegung von Empfehlungen
Stand: 14.09.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/12#abs-1 (1) Das Kompetenzzentrum legt seinen Vorschlag zur verbindlichen Festlegung einer Empfehlung nach § 11 einschließlich der Fristen zur Umsetzung der Empfehlung und des vorgesehenen Anwendungsbereichs der Empfehlung dem Bundesministerium für Gesundheit vor.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/12#abs-2 (2) Das Kompetenzzentrum bezieht die Stellungnahme des Expertengremiums in ihre Entscheidung, ob sie eine Empfehlung zur verbindlichen Festlegung vorschlägt, ein.