Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesundheitsdienstgesetz
GDGArt 32c (außer Kraft)
Stand: 25.08.2026
Für Art 32c GDG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.