Gesetze / GAufzV · BGBl I 2017, 2367
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung
8 Normen · ausgefertigt 12.07.2017 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Grundsätze der Aufzeichnungspflicht | 2 |
| § 2 — Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen | 1 |
| § 4 — Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
- § 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
- § 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
- § 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
- § 5 Stammdokumentation
- § 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
- § 7 Schlussvorschrift
- § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 5) Umfang der Stammdokumentation