Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Forstrechte
FoRGDV§ 4a (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für § 4a FoRGDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.