Gesetze / Landesrecht Bayern / Fluglärmschutzverordnung Nürnberg
FluLärmV NAnlage 4 (zu § 1 Abs. 3)
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 4 FluLärmV N liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.