Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst
FachV-Lw§ 15 Dienstbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Im Vorbereitungsdienst führen die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Dienstbezeichnung „Landwirtschaftssekretäranwärterin“ oder „Landwirtschaftssekretäranwärter“.