Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 69 Bewerbung
Stand: 25.08.2026
Bewerberinnen und Bewerber haben bei ihrer Bewerbung anzugeben, ob und mit welchem Ergebnis sie an einem besonderen Auswahlverfahren mit Gültigkeit für das Einstellungsjahr teilgenommen haben.