Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 5 Leitung der Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium leitet und überwacht die Ausbildung.
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FachV-JStand: 25.08.2026
Das Staatsministerium leitet und überwacht die Ausbildung.