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FachV-J

§ 33 Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und beginnt am 1. September; Ausnahmen regelt das Staatsministerium. Er umfasst das Fachstudium von mindestens 19 Monaten sowie das Fachpraktikum von mindestens zwölf Monaten.

§ 32 § 34