Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
FachV-Fw§ 33 Qualifizierungsbereich
Stand: 25.08.2026
Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine gezielte Qualifikation für Ämter der dritten Qualifikationsebene im jeweiligen Aufgabenbereich. Im Einsatzdienst kann nur die Einsatzdienstqualifikation übernommen werden, deren Voraussetzungen nachgewiesen sind.