Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Forst
FachV-Forst§ 4 Beamtenverhältnis auf Widerruf, Dienstbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Während des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene führen die Beamtinnen und Beamten die Dienstbezeichnung „Forstanwärterin“ oder „Forstanwärter“, während des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene die Dienstbezeichnung „Forstreferendarin“ oder „Forstreferendar“.