Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 28 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 25.08.2026
Bewerber und Bewerberinnen müssen zum Zeitpunkt der Zulassung das Latinum oder gesicherte Lateinkenntnisse nachweisen.