Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachschulordnung

FSO

§ 23 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Stand: 25.08.2026

Bayern

Verlassen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Schule oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und über die während des laufenden Schuljahres bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.

§ 22 § 24