Gesetze / Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung
FKüAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 01.08.2022
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung der Fachkraft Küche wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.