Gesetze / Landesrecht Bayern / Volksschulordnung

F, VSO-F

Anlage 8 Stundentafel für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Hauptschulstufe

Jahrgangsstufen

Lernbereich/Unterrichtsfach

5/6

7-9

Religionslehre/Ethik

2

2

Grundlegender Unterricht

13

14

Gemeinsam lernen

Wahrnehmung und Bewegung

Denken und Lernen

Kommunikation und Sprache

Persönlichkeit und soziale Beziehungen

Selbstversorgung

Deutsch

Mathematik

Spiel, Heimat, Natur, Medien, Zeit und Freizeit, Verkehr

Musik

2

2

Kunst

2

2

Hauswirtschaft

2

3

Werken/Textiles Gestalten

2

3

Bewegung und Sport

2

2

Differenzierter Sport

2

2

Individueller Unterricht

2

2

Gesamtstundenzahl

25+4

30+2

[Amtl. Anm.:] Die Lerninhalte für das Unterrichtsfach Ethik sind dem Lernbereich „Persönlichkeit und soziale Beziehungen“ sowie dem entsprechenden Lehrplan für die bayerische Hauptschule zu entnehmen.

[Amtl. Anm.:] Soweit im Rahmen der verfügbaren personellen und sächlichen Ausstattung der Schule möglich. In den Jahrgangsstufen 7-9 sind zwei der vier möglichen Stunden verpflichtend, so dass die Gesamtstundenzahl mindestens 30 beträgt.

§ 85