Gesetze / Landesrecht Bayern / Volksschulordnung
F, VSO-F§ 52 (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für § 52 F, VSO-F liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.