Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2009
EZahlTV2009§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EZahlTV2009/1#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EZahlTV2009/1#abs-2 (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die unter § 41 TV-L fallen.