Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller
DRPlStVArt 17 Aufsicht
Stand: 25.08.2026
Die Aufsicht über den Verband führt das Regierungspräsidium Tübingen (Aufsichtsbehörde) im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben. Oberste Aufsichtsbehörde ist die oberste Landesplanungsbehörde Baden-Württembergs, die im Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde Bayerns entscheidet.