Gesetze / DBAGZustV · BGBl I 1994, 53

Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens

3 Normen · ausgefertigt 01.01.1994 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse zur Ausübung
  3. § 2Anwendung auf ausgegliederte Gesellschaften
  4. § 3Inkrafttreten