Gesetze / Landesrecht Bayern / CSG · GVBl. S. 386, BayRS 2211-3-WK
Gesetz über den „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“
2 Normen · Ausgangsfassung vom 24.07.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Errichtung, Aufgaben und Organisation des Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit
- Art. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.08.2022 Ausfertigung · Geändert durch Art. 130f Abs. 6 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.